Hamburg-Service - Hilfe


  Hilfe von A-Z


Hilfe zur Anwendung „Kita-Gutschein“


  1. Nutzungsvoraussetzungen
  2. Wie wird es gemacht?
  3. Datenschutz
  4. Kosten
  5. Rechtsgrundlage


  FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Kita-Gutschein




1. Nutzungsvoraussetzungen

Dieser Dienst kann von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die einen Antrag auf einen Kita-Gutschein online stellen wollen. Die Nutzung dieses Online-Dienstes ist freiwillig. Ein/e Registrierung/Servicekonto ist nicht erforderlich.

Hinweis: Ein Kita-Gutschein für eine erstmalige Betreuung (Erstantrag) wird ab dem Datum der Antragstellung bewilligt. Eine Weiterbewilligung (Folgeantrag) ist maximal ab dem 1. des Monats der Antragstellung möglich. Rückwirkende Bewilligungen sind darüber hinaus nicht möglich.

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2. Wie wird es gemacht?

Rufen Sie die Startseite des Hamburg Serviceportal auf. Suchen Sie den Dienst Kita-Gutschein und starten Sie das Verfahren. Sie werden nun durch das Verfahren geleitet. Bitte geben Sie auf den jeweiligen Seiten die notwendigen Daten ein.


Seite: Diensteinstiegseite/Förderung in einer Tageseinrichtung (Betreuung in einer Kita)

Hier machen Sie Angaben zur gewünschten Betreuungsdauer und zu den sorgerechtlichen Verhältnissen.

Bitte beachten Sie:

Die/der Antragsteller/in muss sorgeberechtigt für das betreffende Kind sein (in der Regel die Eltern des Kindes bzw. sein allein erziehender Elternteil).

Die/der Antragsteller/in muss mit dem Kind in einem Haushalt leben.

Beantragt werden können Kita-Gutscheine von Kindern ab Geburt bis zum Schuleintritt, sofern die Eltern in Hamburg wohnhaft in Hamburg sind. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie hier keinen Antrag stellen. Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung).

Hinweis: Sie können hier Anträge für alle Leistungsarten außer Kindertagespflege, Hortbetreuung, Anschlussbetreuung Vorschulklasse und Eingliederungshilfe in der Kita stellen.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Persönliche Daten

Hier geben Sie Ihre für die Antragstellung erforderlichen persönlichen Daten ein.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Angaben Kind/er

Hier machen Sie die Angaben zu den Kindern, welchen Antrag Sie stellen wollen und ab wann die Betreuung beginnen soll.

Hinweis: Geben Sie hier nacheinander alle Kinder an, die mit Ihnen im Haushalt leben oder für die Sie Unterhalt leisten, auch wenn Sie für diese keinen Antrag stellen möchten.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Leistungsart/Betreuungsumfang

Wählen Sie hier den Betreuungsbedarf für Ihr/e Kind/er aus!

Hinweis: Der Betreuungsbedarf des Kindes und damit der Stundenumfang des Kita-Gutscheins sind abhängig von Ihren Abwesenheitszeiten aufgrund Berufstätigkeit bzw. Ausbildung.

Hinweis: Auch die Personen, die mit Ihnen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft mit dem Kind in einem Haushalt leben, werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen grundsätzlich während Ihrer Abwesenheit das Kind betreuen können, wenn sie selbst nicht berufstätig oder in Ausbildung sind. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie im Folgenden die gewünschte Leistungsart auswählen.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Transferleistungen/Bezogene Leistungen im Haushalt

Hier geben Sie bitte an, wenn Sie oder ihr/e Kind/er eine der genannten Transferleistungen beziehen.

Hinweis: Bitte geben Sie auch an, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Hinweis: Bitte geben Sie einen eventuellen Transferleistungsbezug auch dann an, wenn Sie eine beitragsfreie Leistung beantragen.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Sorgeberechtigte/Betreuungspersonen

Bitte geben Sie hier die Sorgeberechtigten und ggf. die Betreuungspersonen an.

Dies betrifft alle Sorgeberechtigten, die im Haushalt leben, alle Sorgeberechtigten, die nicht im Haushalt leben und alle weiteren, volljährigen Personen (Ehe oder Lebensgemeinschaft), die gegebenenfalls mit Ihrem/n Kind/ern im Haushalt leben.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Gründe für den erhöhten Betreuungsbedarf

Bitte geben Sie im Folgenden auf dieser Seite je "Sorgeberechtigte/Betreuungsperson“ die Gründe für den erhöhten Betreuungsbedarf an.

Hinweis: Ein über den allgemeinen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Umfang von täglich fünf Stunden mit Mittagessen für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt hinausgehender Kita-Gutschein kann nur bei einem entsprechend nachgewiesenem erhöhten Betreuungsbedarf bewilligt werden. Da Sie für ein von Ihnen angelegtes Kind einen solchen erhöhten Betreuungsbedarf angegeben haben, benötigen wir weitere Angaben von Ihnen.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Beschäftigung

Auf dieser Seite machen Sie alle Angaben zu Ihrer Beschäftigung.

Hinweis: Wenn Sie sich zurzeit in Elternzeit befinden, geben Sie bitte hier Angaben zur Beschäftigung nach Ihrer Elternzeit an.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Bereitschaft zur Zahlung des Höchstsatzes

Für Betreuungsumfänge über die beitragsfreie Grundbetreuung hinaus (täglich fünf Stunden inkl. Mittagessen ab Geburt bis zur Einschulung) wird ein Familieneigenanteil fällig. Dieser ist grundsätzlich nach Familieneinkommen und Familiengröße gestaffelt.

Bitte geben Sie auf dieser Seite an, wenn Sie keine Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse wünschen und freiwillig den Höchstsatz zahlen möchten. In diesem Fall wird auf die Vorlage der Einkommensbelege verzichtet.

Diese Angabe ist freiwillig.

Hinweis: Auf die Geschwisterermäßigung: Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kita, in Kindertagespflege oder beitragspflichtig im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) gefördert, wird nur für das jüngste Kind der volle Elternbeitrag berechnet. Für das ältere Kind wird ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestsatz. Für jedes weitere Kind zahlen Sie nur noch den jeweiligen Mindestsatz.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Wirtschaftliche Verhältnisse Kind

Hier machen Sie Angaben zu den Einkünften des zu betreuendes Kindes.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen/Familieneinkommen

Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen und Ausgaben von "Sorgeberechtigte/r" an

Hinweis: Die Elternbeiträge zur Betreuung in einer Kita werden Familieneigenanteil genannt. Sie sind in ihrer Höhe vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung abhängig. Um Ihren Familieneigenanteil anhand Ihres Familiennettoeinkommens zu ermitteln, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Später werden Sie gebeten, die entsprechenden Nachweise hochzuladen.

Hinweis: Das Familieneinkommen ergibt sich aus den monatlichen Nettoeinkünften im Bewilligungszeitraum. Seltener anfallende oder einmalige Einkünfte sind anteilig hinzuzurechnen (zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Zum Einkommen zählen dabei alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen.

Nicht zum Einkommen zählen:

Kindergeld, Elterngeld, Baukindergeld des Bundes, Wohngeld sowie Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (zum Beispiel Kriegsversehrtenrente).

Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Pflegegelder)

Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI), die festgelegten vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers und vom Arbeitgeber erstattete Kosten der Kindertagesbetreuung.

Bitte beachten Sie zudem: Verluste, zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit, dürfen nicht von einer anderen Einkunftsart abgezogen werden.

Wenn Sie alle Angaben vollständig eingegeben haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Nachweise hochladen

Im Folgenden laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise hoch.

Klicken Sie dazu auf eine der beiden Schaltflächen "Hochladen" und wählen Sie das entsprechende Dokument im PDF- oder JPG/JPEG-Format aus oder fotografieren es.

Wenn Sie alle Nachweise vollständig hochgeladen haben, klicken Sie auf "Weiter"


Seite: Antragsübersicht

Liegen alle Angaben vor? Dann können Sie Ihren Antrag jetzt online einreichen!

Ihre Angaben im Überblick:

Hinweis: Sie können auf das einzelne Dokument klicken, um Ihre Angaben vor dem Einreichen nochmals zu überprüfen.


Seite: Antrag - Entwurfsseite

Auf dieser Seite können Sie sich den Antrag mit Klick auf das Dokument anschauen und Ihre Angaben noch einmal überprüfen.


Seite: Antragseingangsbestätigung

Auf dieser Seite erhalten Sie Ihre Antragseingangsbestätigung. Diese Bestätigung können Sie bei der Kita zur Anmeldung verwenden. Sie können die Bestätigung öffnen und ausdrucken oder speichern.

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3. Datenschutz

Die Nutzung dieses Dienstes ist freiwillig. Mit der Nutzung des Dienstes willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten ein. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Ihrem Antrag, den Sie am Ende als pdf Dokument erhalten.

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4. Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

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5. Rechtsgrundlage


Auszug aus dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) vom 27.04.2004
§ 12 Antragstellung


(1) Die Kostenerstattung (§ 7) ist bei der zuständigen Behörde frühestens zwölf Monate vor dem gewünschten Beginn des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

1. die Namen und Anschriften des Kindes, seiner Sorgeberechtigten und der Personen, mit denen das Kind zusammenlebt,

2. das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Muttersprache des Kindes,

3. die Zahl der weiteren mit den Eltern zusammenlebenden unterhaltsberechtigten Abkömmlinge, wenn das geförderte Kind mit den Eltern zusammenlebt,
<
4. die Zahl der weiteren unterhaltsempfangenden Kinder, die außerhalb der Familie des geförderten Kindes leben,

5. den gewünschten Bewilligungszeitraum.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Kita-Gutschein


Wer kann diesen Dienst nutzen?

Sorgeberechtigte Eltern/Alleinerziehende, die mit dem Kind in einem Haushalt in Hamburg leben, können hier einen Antrag auf Kindertagesbetreuung bis zu 12 Stunden täglich stellen. Das Kind muss mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult sein.

Was muss ich tun, um diesen Dienst zu nutzen?

Sie können das Verfahren ohne vorherige Registrierung starten.

Welche Unterlagen muss ich beifügen?

Sie werden im Verlauf des Online Antrags gebeten die Unterlagen hochzuladen, die wir für die Antragsbearbeitung benötigen.

Wie finde ich eine Kita?

Sie können auf den Seiten von www.hamburg.de eine Kita suchen. Klicken Sie bitte hier. Wenn Sie keinen Kita Platz finden, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung).

Wann muss ich den Antrag stellen?

Bitte stellen Sie Erst- und Folgeanträge stets 3-6 Monate im Voraus; auch bei Ablauf des Gutscheines.

Welche Daten trage ich bei Betreuungsbeginn/Betreuungsende ein?

Erstanträge:

Betreuungsbeginn: Bei Erstanträgen können Sie den Betreuungsbeginn frei wählen. Eine Bewilligung ist grundsätzlich ab Tag des Antragseingangs möglich.

Betreuungsende: Dieses Datum müssen Sie nur angeben, wenn das Ende der Betreuung bereits feststeht (z.B. wegen Umzugs).

Folgeanträge:

Betreuungsbeginn: Bei Erstanträgen können Sie den Betreuungsbeginn frei wählen. Eine Bewilligung wirkt grundsätzlich auf den 1. des Monats zurück, in dem der Antrag eingegangen ist. Sie können auch Unterbrechungszeiten berücksichtigen; bitte sprechen Sie dies unbedingt mit Ihrer Kita ab.

Betreuungsende: Dieses Datum müssen Sie nur angeben, wenn das Ende der Betreuung bereits feststeht (z.B. wegen Umzugs).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt von der Art des Antrags und der Zahl der Kinder ab. In der Regel dauert es zwischen 20 und 45 Minuten. Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls Unterlagen hochladen müssen.

Werden meine Daten im Serviceportal gespeichert?

Nein, nach Absenden des Antrags werden die Daten im Serviceportal gelöscht.

Wann erhalte ich meinen Gutschein?

Eine Antragseingangsbestätigung zur Vorlage in der Kita steht Ihnen sofort zur Verfügung. Die Bearbeitung des vollständigen Antrags und Erstellung des Kita-Gutscheins kann bis zu 10 Wochen dauern.

Was passiert, wenn die Kita die Antragseingangsbestätigung nicht anerkennt?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung).

Worauf muss ich sonst noch achten?

Sie müssen sorgeberechtigt für das betreffende Kind sein (in der Regel die Eltern des Kindes bzw. sein allein erziehender Elternteil und mit dem Kind in einem Haushalt leben.)

Beantragt werden können Kita-Gutscheine von Kindern ab Geburt bis zum Schuleintritt, sofern die Eltern wohnhaft in Hamburg sind.

Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie hier keinen Antrag stellen. Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung).

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