Fortschrittsanzeige

Baustellenvorankündigung

Start der Baustellenvorankündigung

Wollen Sie die Daten der Baustellenvorankündigung jetzt vorerfassen und danach durch den Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) prüfen und anschließend durch diesen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch versenden lassen?


oder

wollen Sie die Daten der Baustellenvorankündigung jetzt erfassen und im Auftrag des Bauherrn bzw. Verantwortlichen im Sinne des § 4 Baustellenverordnung (BaustellV) selbst an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) elektronisch absenden?

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.